Die neue EU-Gehaltstransparenz ab Juni 2026: Was sich in Ihrem Recruiting ändert (und wie wir Sie absichern!)

Aktuell kursieren viele Gerüchte in der HR-Welt: „Ab Juni muss das Gehalt zwingend in jede Stellenanzeige!“ oder „Es reicht doch, wenn wir im Vorstellungsgespräch darüber sprechen.“ Da die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 abläuft, ist es höchste Zeit, mit den Mythen aufzuräumen. Was genau kommt auf Sie als Arbeitgeber zu? Und vor allem: Wie stellen wir als Ihre Recruiting-Agentur sicher, dass Ihr Bewerbungsprozess rechtssicher und effizient bleibt?

Hier sind die wichtigsten Fakten und unsere maßgeschneiderte Lösung für Sie.

Die 2 goldenen Regeln für Ihr Recruiting ab Juni 2026

Die neue Richtlinie soll sicherstellen, dass Bewerbende auf Augenhöhe in Gehaltsverhandlungen gehen können. Für Ihren Recruiting-Prozess bedeutet das konkret zwei große Änderungen:

1. Informationspflicht VOR dem Vorstellungsgespräch Nein, Sie müssen das Gehalt nicht zwingend öffentlich in die Stellenanzeige schreiben (auch wenn offene Gehaltsangaben nachweislich für deutlich mehr und passendere Bewerbungen sorgen!). Aber: Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem Bewerber das Einstiegsgehalt oder eine realistische Gehaltsspanne vor dem ersten Vorstellungsgespräch mitzuteilen. Es als „Überraschung“ im Gespräch zu präsentieren, ist ab sofort rechtlich tabu.

2. Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt Die klassische Frage „Was verdienen Sie denn aktuell?“ dürfen Sie nicht mehr stellen. Arbeitgeber dürfen weder aktiv nachfragen noch über Dritte versuchen, die bisherige Vergütungshistorie herauszufinden.

Wie läuft der Prozess ab jetzt ab? (Unsere Lösung für Sie)

Da wir wissen, dass Sie im Alltag keine Zeit für manuellen Mehraufwand haben, haben wir unser Bewerbermanagementsystem für Sie aufgerüstet. Wir haben einen automatisierten 2-Wege-Prozess implementiert, der sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden – egal, wie Sie sich entscheiden.

Wenn wir zukünftig Ihre Vakanzen aufnehmen (z.B. über unser Formular zu den Benefits), fragen wir ab sofort standardmäßig die geplante Gehaltsspanne ab. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, greift unser System:

Weg A: Die smarte & transparente Lösung (Unsere Empfehlung)

Sie nennen uns vorab die geplante Gehaltsspanne (z.B. 50.000 € – 60.000 €) oder den geplanten Bruttomonatslohn / Stundenlohn.

  • Der Ablauf: Wir hinterlegen diesen Wert unsichtbar für die Öffentlichkeit in unserem System. Bewirbt sich nun ein Kandidat auf Ihre Stelle, erhält er von uns eine vollautomatisierte Eingangsbestätigung. Darin ist das Gehalt bereits transparent aufgeführt („Der geplante Gehaltsrahmen für diese Position liegt bei...“).
  • Ihr Vorteil: Sie müssen an nichts mehr denken! Die gesetzliche Informationspflicht ist nachweisbar erfüllt, noch bevor Sie den Hörer für das erste Kennenlernen in die Hand nehmen. Der Nachweis wird mit Zeitstempel in der Historie beim Kandidaten gespeichert.

Weg B: Die Fallback-Lösung (Sie informieren selbst)

Sie möchten uns die Gehaltsspanne (noch) nicht mitteilen und das Feld in unserem Aufnahmeformular bleibt leer.

  • Der Ablauf: Unser System erkennt das fehlende Gehalt automatisch. Der Bewerber erhält daraufhin in seiner Eingangsbestätigung folgenden Hinweis von uns: „Informationen zur vorgesehenen Gehaltsspanne für diese Position erhalten Sie separat und direkt durch unseren Auftraggeber rechtzeitig vor einem möglichen Vorstellungsgespräch.“
  • Wichtig für Sie: In diesem Fall liegt der Ball bei Ihnen. Sobald wir Ihnen den qualifizierten Kandidaten übermitteln, müssen Sie selbst aktiv werden und dem Bewerber die Gehaltsspanne mitteilen (z.B. in Ihrer manuellen Termin-Einladung zum Gespräch), um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Unser Fazit: Machen Sie Transparenz zu Ihrem Vorteil!

Der Countdown läuft. Die neuen Regeln mögen im ersten Moment wie ein bürokratisches Hindernis wirken, doch sie bieten eine riesige Chance. Unternehmen, die schon jetzt offen mit Gehaltsspannen umgehen – idealerweise sogar direkt in der Stellenanzeige –, filtern unpassende Kandidaten früher heraus, stärken ihre Employer Brand und besetzen Stellen schneller.

Haben Sie noch Fragen zur Umstellung oder möchten Sie ab sofort den reibungslosen „Weg A“ mit uns gehen? Sprechen Sie uns an – wir haben die Prozesse bereits für Sie vorbereitet!

Ihr Media Werkstatt Bodensee - Team

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